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REHASPORT

10 Regeln für die Teilnahme am Rehasport
  1. Beim Rehasport handelt es sich um ein betreutes Gruppentraining zu festen Zeiten.
    Bitte halten Sie sich an die festgelegten Trainingszeiten.
  2. Für die Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport entstehen Ihnen grundsätzlich keine Kosten, sofern eine gültige und von der Krankenkasse genehmigte Verordnung vorliegt.
  3. Bitte melden Sie sich vor jedem Training am Empfang an und nach dem Training wieder ab.
  4. Nach jeder Einheit ist die Teilnehmerbescheinigung digital zu unterschreiben.
  5. Bitte informieren Sie uns vorab telefonisch, wenn Sie an Ihrem Gruppentraining nicht teilnehmen können.
  6. Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen behalten wir uns vor, den reservierten Kursplatz anderweitig zu vergeben.
  7. Bitte beachten Sie, dass nicht genutzte Übungseinheiten gemäß Verordnung nach 18 Monaten verfallen.
  8. Eigene Trinkflaschen (keine Glasflaschen) dürfen in den Kursraum mitgebracht werden.
  9. Bitte bringen Sie Folgendes zu den Trainingseinheiten mit:

    – Sportbekleidung
    (leichte)
    – Sportschuhe (Hallenschuhe)
    – Handtuch (min. 160 × 60 cm)
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  10. Bitte bringen Sie keine Wertsachen mit. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernehmen wir keine Haftung, soweit keine gesetzliche Haftung besteht.
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Folgende Leistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Rehasports:

keine Duschen

keine Sauna

keine Infrarotkabine

keine verschließbare Spinde

keine Nutzung der Fitnessgeräte

keine Mineralgetränke

keine Kaffeegetränke

Hinweis: Die o. g. Zusatzleistungen sind ausschließlich regulären Mitgliedern der Motionsport Ziba GmbH mit entsprechendem Tarif vorbehalten.

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Freiwillige Zusatzleistungen

Die Inanspruchnahme freiwilliger Zusatzleistungen ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Rehabilitationssport und erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis gegen Berechnung.

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Rehasport ist ein ärztlich verordnetes Bewegungstraining in der Gruppe. Ziel ist es, Beschwerden zu lindern, die Beweglichkeit zu verbessern und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben – kein klassisches Fitnesstraining.

Nein. Rehasport ist unabhängig von einer Mitgliedschaft.

In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten zu 100 %. Voraussetzung: Die Verordnung wird genehmigt. Privatversicherte müssen das individuell klären – da gibt es keine Garantie.

Jeder mit einer entsprechenden Diagnose (z. B. Rückenprobleme, Arthrose etc.) kann Rehasport nutzen – aber nur mit einer ärztlichen Verordnung. Ohne Verordnung ist es kein Rehasport mehr, sondern normales Training.

Üblich sind 50 Einheiten, meist über 18 Monate verteilt (1–2x pro Woche). Das ist kein Dauerangebot – danach endet die Verordnung, es sei denn, sie wird neu ausgestellt.