Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen motionsport Fitness Club (nachfolgend MS genannt)

1. Allgemeines
1.1. Alle von motionsport (MS) geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht.
1.2. Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend seiner Mitgliedschaft während der ausgehängten Öffnungszeiten und entsprechend der Hausordnung, die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen in den Fitness Clubs der motionsport mit zu nutzen.
1.3. Die Nutzung der Einrichtungen der Fitness Clubs sowie des Kursangebotes ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises möglich.

2. Vertrag
2.1. Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
2.2. Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn MS das Mitglied ausdrücklich auf diese hinweist und dem Mitglied die entsprechende Neufassung unter Hervorhebung der Änderungen zugänglich macht und das Mitglied nicht binnen einer Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich widerspricht

3. Mitgliedschaft
3.1. Dem Mitglied ist bekannt, dass es seine Mitgliedschaft für die Dauer der vereinbarten Erstlaufzeit (sog. „Mindestlaufzeit“) abschließt. Die Mindestlaufzeit beginnt zu dem Datum des Inkrafttretens des Vertrages.
3.2. Wenn die Mitgliedschaft nicht fristgemäß gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit (s. Ziffer 7 der AGB).

4. Mitgliedsbeiträge
4.1. Der Mitgliedsbeitrag ist bei monatlicher Zahlungsweise jeweils am Monatsanfang durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Bei Mitgliedschaften mit vereinbarter Vorauskasse ist der gesamte Betrag im Voraus zum Vertragsbeginn fällig.
4.2. Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigtem Widerruf nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist MS berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Ebenso ist MS berechtigt, im Verzugsfall anfallende Mahnkosten zu berechnen.
4.3. Gerät das Mitglied mit Zahlungen im Verzug, die der Höhe nach dem Betrag von zwei Monatsbeiträgen entsprechen, werden die für die gesamte Mitgliedschaft noch offenen Monatsbeiträge sofort fällig gestellt. Für Mitgliedschaften mit unbestimmter Laufzeit bedeutet dies, dass die offenen Monatsbeiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin fällig gestellt werden. Die Leistungen von MS werden bis zum Zahlungsausgleich eingestellt. Die Geltendmachung von Verzugszinsen und weiteren Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
4.4. MS behält sich vor, ein Inkassobüro mit der Einziehung der fälligen Beträge zu beauftragen.
4.5. Die vereinbarte Vorabnutzungsgebühr und die Startgebühr sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag.
4.6. MS bietet verschiedene Ermäßigungen an. Je Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat MS umgehend darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Weiterhin hat das Mitglied alle 6 Monate auf eigene Initiative die Voraussetzungen (außer Partnerermäßigung) innerhalb von 14 Tagen vor Ablauf der 6-Monatsfrist erneut gegenüber MS zu belegen. Geschieht dies nicht, wird die vereinbarte Ermäßigung für die zukünftigen Monatsbeiträge außer Kraft gesetzt und der monatliche Beitrag wird um den ausgewiesenen Rabattbetrag erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht. In dem Fall, das ein Mitglied eine Jugendmitgliedschaft abgeschlossen hat, wird der Beitrag, sobald das Mitglied die zuvor festgelegte Altersgrenze überschreitet, automatisch auf den aktuellen gültigen Beitrag angehoben.
4.7. Das Mitglied ist davon in Kenntnis gesetzt, keine Ansprüche auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages zu haben.
4.8. In allen angegebenen Preisen ist die gesetzliche MwSt. (derzeit 19%) enthalten. Erhöht sich die gesetzliche MwSt., erhöhen sich die Preise entsprechend.
4.9. Der monatliche Beitrag gilt wie umseitig vereinbart für die Mindestlaufzeit des Vertrages als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Beitrag durch MS um max. 5 % pro Monat einmalig je Kalenderjahr erhöht werden. Das Mitglied kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Unterlässt das Mitglied eine firstgerechte Kündigung gilt die Änderung als genehmigt.

5. Datenschutz
5.1. MS verhält sich im Einklang mit den geltenden Gesetzen zum Schutz von personenbezogenen Daten. MS ist für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich. Ihre personenbezogenen Daten werden in unserer Mitgliederdatenbank erfasst und verarbeitet: zur Verwaltung der Kundendatei und der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie zur Information über neue Produkte und Dienstleistungen. Ihre Daten werden ohne Ihre persönliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben.

6. Mitgliedsausweis
6.1. Nach Abschluss des Mitgliedsvertrages stellt MS einen Mitgliedsausweis aus. Der Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum von MS und ist nach Vertragsablauf an MS herauszugeben. Der Ausweis ist nicht übertragbar.
6.2. Bei Missbrauch des Ausweises behält sich MS ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
6.3. Ein Verlust oder Diebstahl des Mitgliedsausweises muss MS unverzüglich mitgeteilt werden. MS sieht sich in diesem Fall gezwungen, die anfallenden Kosten für die Ausstellung eines neuen Ausweises dem Mitglied in Rechnung zu stellen, soweit es den Verlust zu vertreten hat.
6.4. MS ist berechtigt, zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Vorlage eines Ausweises zu verlangen, um feststellen zu können, ob die Person, die mit einem Mitgliedsausweis den Club betritt, auch tatsächlich Clubmitglied ist

7. Beendigung der Mitgliedschaft
7.1. Die Mitgliedschaften können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
7.2. Nach der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
7.3. Die Kündigung kann im Fitness Club persönlich abgegeben oder per Post dorthin geschickt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang entscheidend.
7.4. Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir unseren Mitgliedern eine Kündigung per eingeschriebenen Brief.
7.5. Das Mitglied hat ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bei ernsthafter andauernder Krankheit, welche durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist; Umzug mit mindestens 20 km Entfernung, Schwangerschaft nach Vertragsabschluss sowie Einberufung zur Bundeswehr nach Vertragsabschluss, wenn das Mitglied zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hiervon keine Kenntnisse hatte oder hätte haben können.
7.6. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft ist MS berechtigt, dem Mitglied die anfallenden administrativen Kosten zu berechnen. Eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.
7.7. Probezeit:
Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss schriftlich zum Ende des ersten Vertragsmonats gekündigt werden. Über die Gebühren für Aufnahme, Startpaket, Vorabnutzung sowie den ersten Monatsbeitrag hinaus entstehen dem Mitglied keine weiteren Kosten.

8. Krankheit / Verletzung
8.1. Bei Krankheit/Sportunfähigkeit von mindestens einem Monat und Vorlage eines ärztlichen Attestes ist das Mitglied auf Antrag für den Zeitraum der Krankheit/Sportunfähigkeit berechtigt, die Mitgliedschaft befristet ruhen zu lassen.
8.2. MS ist es gestattet bis zu € 15,00 je Ruhezeit als Aufwandsentschädigung zu berechnen.
8.3. Der Antrag nach Ziffer 8.1. ist im Club innerhalb eines Monats nach Beginn der Krankheit/Sportunfähigkeit zu stellen.
8.4. Im Falle von 8.1. verschiebt sich das Vertragsende der Mitgliedschaft und die Verpflichtung der Vertragszahlung um die Dauer der gewährten Ruhezeit.

9. Öffnungszeiten
9.1. MS behält sich vor, den Fitness Club an gesetzlichen Feiertagen geschlossen zu halten.
9.2. MS behält sich vor, die Öffnungszeiten des Clubs in zumutbarer Weise zu ändern, wobei darauf geachtet wird, dass solche Änderungen keine merkliche Reduzierung der Leistungsangebote von MS bewirken werden.
9.3. Insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten und bei einer entsprechenden Schließung von nicht mehr als 24 Stunden hat das Mitglied insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedschaftsbeiträge, da solche Schließungen bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt sind.
9.4. Sollte Ihnen MS die Nutzung der Einrichtung Ihres Hausclubs aus irgendwelchen Gründen nicht zur Verfügung stellen können, stimmen Sie hiermit zu – während der Dauer dieser Verhinderung – die Einrichtung eines anderen gleichwertigen MS Clubs in Ihrer Nähe zu nutzen.

10. Persönliche Angaben
10.1. Änderungen Ihrer persönlichen Angaben wie z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung sind MS unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10.2. Die Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlung bzw. Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen, sofern es seiner Mitteilungsverpflichtung nach Ziffer 10.1. nicht nachgekommen ist.

11. Personal Trainer
11.1. MS bietet in ihren Einrichtungen sogenannte Personal Trainer an, die individuelle Betreuung gegen separate Bezahlung ermöglichen. Dieser Service ist nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten. Der Personal Trainer ist ein Frenchaisenehmer und für sein Handeln und seine Beratung eigenverantwortlich. Das Mitglied schließt für diese Betreuung einen separaten Vertrag mit dem Trainer ab.

12. Haftung
12.1. Die Haftung der MS, auch für Folgeschäden, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf solche Schäden beschränkt, die MS oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf, leicht fahrlässig herbeigeführt haben.
12.2. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld übernimmt MS keine Haftung. Zur Sicherung mitgebrachter Sachen werden abschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Mitglieder werden ausdrücklich gebeten, diese zu benutzen. MS haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle:

13. Hausordnung
13.1. Die Einhaltung der Hausordnung gilt hiermit als vereinbart. Diese Regeln hängen in jedem Club öffentlich aus und können auf Anfrage an der Rezeption mitgenommen werden.
13.2. Neben den hier aufgeführten Bestimmungen gilt die in den einzelnen Clubs jeweils ausgehängte Haus- und Benutzungsordnung. Das Mitglied verpflichtet sich, diese zu beachten.
13.3. Bei groben Verstößen gegen die Haus- und Benutzungsordnung durch das Mitglied oder den Mitbenutzer ist MS berechtigt, die Mitgliedschaft fristlost zu kündigen.

14. Schlussbestimmung
14.1. Mündliche Abreden bestehen nicht.
14.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: Januar 2022