Hausordnung

Das Aufsichtspersonal vertritt die Motionsport Ziba GmbH im Fitness Club und übt somit das Hausrecht aus. Dessen Anweisungen sowie die im Folgenden aufgeführten Bestimmungen (Hausordnung) sind unbedingt zu befolgen. Teilnehmer/innen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder die die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgen, können durch das Aufsichtspersonal für den Rest des Tages aus dem Studio verwiesen werden. Die Leitung des Motionsport Fitness Club kann die Berechtigung zur Nutzung des Studios vorübergehend oder bis zum Ende der Mitgliedschaft entziehen. Eine Rückerstattung des Entgelts erfolgt in keinem der genannten Fälle.

1. Allgemeine Hinweise zur Nutzung des Fitness Club
1.1. In den Trainingsbereich dürfen keinerlei Taschen mitgenommen werden.
1.2. Das Reservieren von Geräten sowie Tischen und Stühlen in der Sitzecke ist untersagt.
1.3. Eigene Getränkeflaschen müssen wieder mitgenommen werden.
1.4. Im gesamten Studio sind nur Plastikflaschen erlaubt.
1.5. Nahrungsmittel dürfen nur in der Sitzecke außerhalb der Trainingsfläche zu sich genommen werden.
1.6. Handys bitte ausschalten, oder auf lautlos stellen.
1.7. Jede/r Trainierende sollte darauf achten, dass er/sie Mittrainierende nicht beeinträchtigt.
1.8. Alle Aushänge im Fitness Club und in den Sanitärbereichen sind zu beachten und deren Inhalte zwingend einzuhalten.
1.9. Teilnehmer/innen haften für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen entstehen.
1.10. Jeglicher Konsum und Handel von mit Rauschmitteln, Anabolika und sonstigen illegalen Substanzen ist im gesamten Fitness Club und den dem Fitness Club zugehörigen Räumlichkeiten verboten. Bei Missachtung wird der Benutzer/innen-Ausweis einbehalten und der/die betroffene Teilnehmer/in aus dem Fitness Club verwiesen.

2. Hygiene und Kleiderordnung
2.1. Bitte nur in den Umkleideräumen umziehen.
2.2. Aus hygienischen Gründen ist beim Training ein großes Handtuch (mind. 120 x 70 cm) zu benutzen.
2.3. Zum Training sind saubere, feste Sportschuhe mitzubringen. (Straßenschuhe sind nicht erlaubt).
2.4. Badelatschen, Flip Flops und Sandalen sind auf der Trainingsfläche nicht erlaubt.
2.5. Saubere Sportbekleidung ist mitzubringen.
2.6. Aus hygienischen Gründen ist das Training nur mit bekleidetem Oberkörper gestattet.

3. Nutzung der Schließfächer
3.1. Schließfächer sind nur während der Trainingszeit zu nutzen und werden jeden Abend durch das Aufsichtspersonal geleert.
3.2. Die Nutzung der Schließfächer geschieht auf eigene Verantwortung. Für Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
3.3. Für die Schließfachschlüssel haftet der/die jeweilige Nutzer/in.
3.4. Bei Verlust des Schlüssels muss die Schließung des entsprechenden Faches ersetzt werden.

4. Nutzung der Krafttrainingsgeräte
4.1. Die Gewichte der Krafttrainingsgeräte müssen langsam und so leise abgelegt werden, dass ein aufeinander Knallen vermieden wird.
4.2. Beim Training mit Gewichtscheiben, die an Hantelstangen befestigt werden, müssen immer Feststellringe benutzt werden.
4.3. Mit sämtlichen Kurz- und Langhanteln, sowie den Gewichtscheiben darf nur im Freihantelbereich (schwarze Matten) trainiert werden.
4.4. Nach dem Training sind die Gewichte an die dafür vorgesehenen Halterungen abzulegen.

5. Nutzung des Freihantelbereiches
5.1. Die Freihantelgeräte dürfen nur nach vorheriger Anweisung benutzt werden.
5.2. Im Freihantelbereich darf nur mindestens zu zweit und mit gegenseitiger kompetenter Hilfestellung, bei der auch die Relationen von Gewicht, Kraft und Körpergröße beachtet werden, trainiert werden.
5.3. Nur im Aushang bzw. Skript extra ausgewiesene Übungen dürfen ohne Hilfestellung durchgeführt werden.

6. Nutzung des Sauna- und Duschbereiches
6.2. Aus hygienischen Gründen ist in der Sauna ein großes Handtuch (mind. 180 x 70 cm) zu benutzen.
6.3. Das Tragen von Unterwäsche ist weder beim Duschen noch in der Sauna erlaubt.
6.4. Der gesamte Saunabereich ist Ruhebereich. Eine Unterhaltung im Ruhebereich sollte aus Rücksicht auf Ruhesuchende vermieden werden.

7. Hinweise zum Mitgliedsausweis / TGS-Schlüssel
7.1. Das Training im Fitness Club ist nur mit gültigem Mitgliedsausweis gestattet.
7.2. Dieser ist zu jedem Training mitzubringen und vor Trainingsbeginn unaufgefordert am Check-in Gerät zur Anmeldung durchzuziehen.
7.3. Nach Trainingsende muss der Mitgliedsausweis wieder zum Check-out durchgezogen werden.
7.4. Für den Missbrauch des Mitgliedsausweises haftet der/die Benutzer/in.
7.5. Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Er wird ohne Rückerstattung des Entgelts eingezogen und ungültig, falls eine andere Person versuchen sollte damit Eintritt im Fitness Club zu bekommen.
7.6. Bei Verlust kann ein neuer Ausweis erstellt werden. Dieser Vorgang ist gebührenpflichtig.

8. Hinweise zu Anmeldung und Bezahlung
8.1. Barzahlungen aller Art sind nur zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten möglich.
8.2. Barzahlungen der Mitgliedsbeiträge sind nur bei Zahlung von 3 Monatsbeiträgen im Voraus möglich.
8.3. Minderjährige dürfen erst ab ihrem 16.Geburtstag und nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten im Studio trainieren.

Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß beim Training!
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Die Clubleitung
Motionsport Fitness Club